Es passiert schneller als gedacht: Ein Donnerstagabend im November, die Wohnung liegt im dritten Bezirk, und beim Heimkommen fehlt die Scheibe im Küchenfenster. Einbrecher waren da. Was jetzt zählt, ist keine Panik, sondern eine klare Abfolge von Schritten, die über Haftung, Versicherungsleistung und Mietverhältnis entscheiden können.
Polizei zuerst, Aufräumen danach
Der erste Reflex vieler Betroffener ist es, Scherben wegzuräumen und das Fenster notdürftig zu sichern. Genau das sollte man nicht tun, bevor die Polizei da war. In Wien erreichen Sie die Einsatzzentrale unter 133. Eine Anzeige ist nicht nur für die Strafverfolgung relevant, sie ist die Grundlage für die meisten Versicherungsleistungen.
Fotografieren Sie den Tatort vorher aus mehreren Winkeln: die zerstörte Scheibe, Hebelspuren am Rahmen, Schmutzabdrücke auf dem Sims, den Zustand des Schlosses. Diese Bilder sichern Sie am besten mit Zeitstempel auf dem Smartphone. Die Wiener Polizei stellt nach der Aufnahme eine Anzeigenbestätigung aus, die Sie für die Versicherungsmeldung brauchen.
Wer haftet für das kaputte Fenster?
Im Mietverhältnis ist die Frage der Haftung entscheidend. Nach österreichischem Recht, konkret dem Mietrechtsgesetz (MRG), liegt die Instandhaltungspflicht für Fenster grundsätzlich beim Vermieter, sofern der Schaden nicht vom Mieter verursacht wurde. Ein Einbruchsschaden fällt eindeutig nicht in die Sphäre des Mieters.
Das bedeutet in der Praxis: Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu informieren, in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Tut er das nicht und entsteht ein Folgeschaden wie ein Wassereintritt bei Regen oder ein weiterer Einbruch durch das offene Fenster, kann er dafür haftbar gemacht werden. Notieren Sie Uhrzeit und Art der Verständigung schriftlich, eine SMS oder E-Mail reicht als Nachweis.
Für Eigentümer einer Eigentumswohnung oder eines Hauses gilt: Das Fenster ist in der Regel Sondereigentum. Zuständig ist also der Eigentümer selbst, nicht die Hausverwaltung. Wer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft lebt, sollte trotzdem die Verwaltung informieren, falls das Fenster zur Außenhülle gehört und damit gemeinschaftliches Eigentum berührt ist.
Notabsicherung: Schnell, aber sorgfältig
Sobald die Polizei den Tatort freigegeben hat, muss das Fenster gesichert werden. Eine offene Fensterlücke im Winter oder bei Regen ist nicht nur ein Sicherheitsrisiko, sie kann binnen Stunden zu Wasserschäden an Parkett, Wänden und Möbeln führen. In Wien und Umgebung bieten spezialisierte Betriebe rund um die Uhr Sofortversorgung an. Ein Glasbruch Notdienst kann eine provisorische Verglasung oder eine stabile Folie noch in der Nacht einsetzen, damit die Wohnung wieder verschlossen ist.
Beachten Sie: Beauftragen Sie den Notdienst schriftlich, auch per WhatsApp-Nachricht, und lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag geben. Die Rechnung brauchen Sie für die Versicherung. Manche Haushaltsversicherungen erstatten die Notversorgung separat vom Hauptschaden.
Versicherung richtig und vollständig melden
In Wien sind einbruchsbedingte Fensterschäden meist über die Haushaltsversicherung abgedeckt, und zwar unter dem Baustein Einbruchdiebstahl. Die Glasbruchversicherung ist ein eigener Zusatzbaustein, den nicht jeder abgeschlossen hat. Prüfen Sie Ihren Polizzentext genau. Ein Versicherungsanbieter-vergleich kann helfen, passende Leistungen und Bausteine gegenüberzustellen.
Was Sie bei der Schadensmeldung bereithalten sollten:
- Anzeigenbestätigung der Polizei mit Aktenzeichen
- Fotos vom Schaden, vor der Notabsicherung gemacht
- Rechnung oder Kostenvoranschlag des Notdienstes
- Mietvertrag oder Eigentumsnachweis
- Liste gestohlener oder beschädigter Gegenstände
Die Frist zur Schadensmeldung beträgt je nach Versicherung zwischen 48 Stunden und sieben Tagen. Halten Sie diese Frist unbedingt ein, eine verspätete Meldung kann zur teilweisen oder vollständigen Ablehnung der Leistung führen. Lassen Sie sich die Meldung schriftlich bestätigen.
Dauerhafte Reparatur und Kostentragung
Die Notabsicherung ist nicht die endgültige Lösung. Für den Einbau einer neuen Scheibe gilt in Wien eine durchschnittliche Wartezeit von drei bis zehn Werktagen, je nach Glasart und Verfügbarkeit. Sicherheitsglas nach EN 356, wie es in Erdgeschosswohnungen empfohlen wird, muss oft eigens gefertigt werden und kann 400 bis 900 Euro kosten, Einbau inklusive.
Wer als Mieter die Reparatur vorfinanziert, weil der Vermieter nicht erreichbar ist oder zögert, sollte sich die Zustimmung zur Beauftragung vorher einholen und alle Belege sichern. Ein Rückforderungsanspruch gegenüber dem Vermieter besteht nach Paragraph 6 MRG, wenn dieser seiner Erhaltungspflicht nicht nachkommt.
| Maßnahme | Zuständig | Zeitrahmen |
|---|---|---|
| Polizei verständigen | Mieter oder Eigentümer | Sofort |
| Vermieter informieren | Mieter | Innerhalb 24 Stunden |
| Notabsicherung | Mieter oder Vermieter | Noch am selben Tag |
| Versicherung melden | Mieter oder Eigentümer | Innerhalb 48 bis 72 Stunden |
| Dauerhafte Reparatur | Vermieter (im Mietverhältnis) | Innerhalb weniger Werktage |
Sicherheitsnachrüstung nach dem Einbruch
Ein Einbruch ist statistisch gesehen kein einmaliges Ereignis an einem Objekt. Täter kehren in bis zu 30 Prozent der Fälle zurück, oft weil sie das Objekt und seine Schwachstellen kennen. Wien verzeichnete laut Bundeskriminalamt 2024 rund 4.200 Wohnungseinbrüche, mit einem Schwerpunkt in den Wintermonaten Oktober bis Februar.
Nutzen Sie den erzwungenen Fensteraustausch, um auf Sicherheitsglas der Klasse RC 2 oder RC 3 aufzurüsten. Diese Klassen halten einem Hebelangriff mindestens drei Minuten stand, was in der Praxis die meisten Gelegenheitstäter abschreckt. Auch abschließbare Fenstergriffe und Aufschraubbeschläge lassen sich oft im selben Zug montieren. Die Investition rechnet sich: Viele Haushaltsversicherungen bieten bei nachgewiesenen Sicherheitsmaßnahmen Prämienrabatte von fünf bis fünfzehn Prozent.
Wer als Mieter nachrüsten will, braucht die schriftliche Zustimmung des Vermieters. Diese wird in der Praxis fast immer erteilt, weil die Maßnahme auch den Eigentümer schützt. Halten Sie die Zustimmung und die Art der Nachrüstung schriftlich fest, damit es beim Auszug keinen Streit über Rückbaupflichten gibt.






