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Abgeschlossenheit
Eine Wohnung gilt als abgeschlossen, wenn sie baulich durch Trennwände/-decken von
anderen Wohnungen und Räumen getrennt ist, einen eigenen Zugang von außen (Treppenhaus) hat
und zumindest eine Küche/Kochnische, ein WC und ein Bad enthält.
Zu den abgeschlossenen Wohnungen können auch Räume, wie Keller, Speicher oder ein dauerhaft
markierter Garagenplatz gehören.
Mittels der Abgeschlossenheitsbescheinigung
und des Aufteilungsplans wird im
Grundbuchamt ein eigenes
Grundbuchblatt angelegt.
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