Immobilien
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Begriffserklärung





AfA

Kurzbezeichnung für: Absetzung für Abnutzung

Im Immobilienbereich ist das insbesondere die Abschreibungs-
möglichkeit für Eigentümer von vermieteten Immobilien.

Bei einer vermieteten Immobilie können von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (ohne Grundstückskosten und Grundstücksneben-
kosten) folgende steuerlichen Abschreibungen vorgenommen werden:

Neubau:
(degressive Abschreibung)
für die ersten 8 Jahre je 5 %
für die nächsten 6 Jahre 2,5 %
für die restlichen 36 Jahre 1,25 %

Altbau:
Als Altbau zählt steuerlich jede Immobilie, die nach dem Jahr der Fertigstellung erworben wurde! - 50 Jahre je 2 %



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