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Begriffserklärung





Allstimmigkeit

Allstimmigkeit bedeutet, dass alle Eigentümer einer Eigentümergemeinschaft (unabhängig von der Beschlußfähigkeit
in der Eigentümerversammlung) mit einem Beschluß einverstanden
sein müssen.

Das ist der Fall bei Grundbuchänderungen oder Änderung der Teilungserklärung.





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