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Allstimmigkeit
Allstimmigkeit bedeutet, dass alle Eigentümer einer
Eigentümergemeinschaft (unabhängig von
der Beschlußfähigkeit
in der Eigentümerversammlung) mit einem Beschluß einverstanden
sein müssen.
Das ist der Fall bei Grundbuchänderungen oder Änderung der
Teilungserklärung.
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