Immobilien
StartseiteÜbersichtImpressum / Kontakt



Bitte wählen Sie hier:
A B C D E F G H IJ K L M N O PQ R S T U V W XYZ

Begriffserklärung





Bauabnahme


Bei der Bauabnahme kontrolliert der Bauherr, ob alle in Auftrag
gegebenen Arbeiten ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Laien
sollten bei Neubauten einen Sachverständigen zur Bauabnahme hinzuziehen.

Im Abnahmeprotokoll werden alle Schäden, Mängel oder unsachgemäß ausgeführten Arbeiten festgehalten.

Ab Zeitpunkt der Bauabnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.




SEITENANFANG | STARTSEITE | ÜBERSICHT | IMPRESSUM / KONTAKT
Seitenanfang