Immobilien
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Begriffserklärung





Bauantrag


Mit dem Bauantrag leitet der Bauherr das Baugenehmigungsverfahren
ein. Die Baubehörde der Gemeinde in der die Immobilien errichtet
werden soll überprüft, ob die Errichtung nach dem Flächennutzungsplan, bzw. Bebauungsplan möglich ist.

Der Antrag beinhaltet die Bauzeichnungen (1:1000) mit Ansichts- und Schnittzeichnungen, den Lageplan (1:500) mit Berechnung der Grund- und Geschoßflächen, Angaben zur Hochbautechnik, Berechnung des umbauten Raumes, Standsicherheits-, Wärme-, und Schallschutz-
nachweis.



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