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Bauerwartungsland
Sobald im Flächennutzungsplan
eine Fläche als Wohngebiet ausgewiesen ist
oder unter Berücksichtigung einer geordneten Entwicklung des Gemeindegebietes zu erwarten ist,
dass die Fläche
in absehbarer Zeit als Wohngebiet ausgewiesen wird, spricht man
vom Bauerwartungsland.
Die Deklaration "Bauerwartungsland" wirkt sich bei Veräußerung eines Grundstückes als wertsteigernd
aus.
Eine Garantie für die Ausweisung als Bauland wird jedoch in der Regel nicht gegeben.
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