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Bebauungsplan
Mit freundlicher Genehmigung von Thomas Struck
Der Bebauungsplan enthält als verbindlicher Bauleitplan
die rechtsverbindliche Festsetzung für die städtebauliche Ordnung.
Der Bebauungsplan gilt nicht nur für das gesamte Gemeindegebiet (Ausnahmen sind sehr kleine
Gemeinden) sondern immer nur für einen räumlich abgegrenzten bestimmten Teilbereich der Gemeinde.
Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan
zu entwickeln.
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