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Besenrein
Dieser Begriff wird häufig in Kaufverträgen, seltener in Mietverträgen verwendet.
Er legt fest, daß der Verkäufer bzw. Vermieter bei Auszug aus einer Immobilie nur den groben
Schmutz und Umzugsreste beseitigen muß. Wurde in einem Mietvertrag nichts Gegenteiliges vereinbart,
gilt,
dass die Mietsache besenrein verlassen werden darf.
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