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Begriffserklärung





Einkommensgrenzen


Für die Eigenheimzulagen aus dem Eigenheimzulagengesetz gibt es bestimmte Einkommensgrenzen.
Die Summe aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte darf im Jahr der Antragstellung und im Jahr davor DM 240.000 für Ledige und
DM 480.000 für Verheiratete nicht überschreiten.






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