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Grundbuch
Das Grundbuch ist ein amtliches Register, das beim dem Amtsgericht geführt wird in denen
sich die jeweiligen Grundstücke befinden.
(Ausnahme Baden-Württemberg: Hier führen die
Notare das Grundbuch).
Das Grundbuch wird als lose Blattsammlung geführt und unterscheidet sich in seinen Teilen
durch die Papierfarbe:
* Das Deckblatt
* Das Bestandsverzeichnis enthält alle katastermäßigen Angaben (Gemarkung, Flurnummer,
Flurstücksnummer, Größe und Nutzungsart)
* In der Abteilung I stehen die Eigentümer, sowie die Erwerbsart (Kauf, Versteigerung, Erbe,
Schenkung)
* Abteilung II: Hier sind alle Lasten und Beschränkungen (Grunddienstbarkeiten, Nutzungsrechte,
Geh- und Fahrtrechte) eingetragen. Nicht eingetragen werden hier: Grundpfandrechte,
Dienstbarkeiten, Nießbrauchrechte, Reallasten.
* Die Abteilung III enthält alle Grundpfandrechte (Hypotheken, Grund- und Realschulden)
Das Grundbuch kann bei berechtigtem Interesse (z. B. Kaufinteressent, Erbe, Gläubiger)
von jedermann eingesehen werden.
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