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Grundschuldbestellung
Mit freundlicher Genehmigung von Thomas Struck
Grundschuld ist die Belastung eines Grundstückes in der Form, dass an denjenigen, zu dessen
Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist (§ 1191 BGB).
Die Grundschuld gehört zu den Grundpfandrechten und wird i.d.R. zur Absicherung eines Darlehens
bestellt. Im Gegensatz zur Hypothek ist
sie aber von der gesicherten Forderung unabhängig:
wird das Darlehen zurückgezahlt, bleibt die Grundschuld unverändert bestehen und kann später
als Sicherheit für ein neues Darlehen wieder verwendet werden.
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