Bitte wählen Sie hier:
A
B
C
D
E
F
G
H
IJ
K
L
M
N
O
PQ
R
S
T
U
V
W
XYZ
Jahresabrechnung
Der Verwalter von
Gemeinschaftseigentum
muss nach Ablauf eines Kalenderjahres eine Abrechnung über Vorschüsse der Wohnungseigentümer und Ausgaben aufstellen, um zu zeigen, dass diese dem
Wirtschaftsplan
entsprechen.
SEITENANFANG
|
STARTSEITE
|
ÜBERSICHT
|
IMPRESSUM / KONTAKT