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Begriffserklärung





Maklerprovision

Die Maklerprovision ist die Gebühr für den Immobilienmakler für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages oder die Vermittlung eines Vertrages (§ 652 BGB).

Der Provisionsanspruch des Maklers ist nur dann begründet, wenn die Maklertätigkeit ursächlich für das Zustandekommen des Vertrages war. Maklern ist es nicht erlaubt für Besichtigungen, Exposeés, Schreiben
von Mietverträgen o.ä. Honorar zu verlangen.

Die Höhe der Provision kann regional unterschiedlich sein.
Folgende Provisionen sind in Bayern üblich:

Bei Kauf einer Immobilie:
3,48 % inkl. MwSt vom notariellen Kaufpreis

Bei Anmietung einer zu Wohnzwecken genutzten Immobilie:
2,32 Monatsmieten inkl. MwSt

Bei Anmietung einer gewerblich genutzten Immobilie:
3,48 Monatsmieten inkl. MwSt



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