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Mietkaution
Die Mietkaution beträgt in der Regel 3 Nettomonatsmieten.
Sie dient dem Vermieter zur Sicherung seiner Ansprüche aus dem Mietvertrag.
Die Kaution wird vom Vermieter verwendet z. B. bei Mietrückstand oder zur Reparatur von
Beschädigungen. Der Vermieter ist verpflichtet die Kaution zu verzinsen. Die Zinsen werden
der Kaution jährlich zugeschlagen und erhöhen die Kaution daher. Bei Beendigung des
Mietverhältnisses ist die Kaution nebst Zinsen vom Vermieter zurückzubezahlen.
Üblich ist, das der Mieter entweder ein Sparbuch in Höhe der geforderten Kaution anlegt und
dieses an den Vermieter verpfändet, oder daß er dem Vermieter eine Bankbürgschaft über die
vereinbarte Kautionssumme erbringt.
Theoretisch ist aber auch jede andere Geld- oder Sachleistung möglich (Pfandbriefe o.ä.).
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