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Begriffserklärung





Miteigentumsanteil

Der Miteigentumsanteil ist der Anteil an gemeinschaftlichem Eigentum.

Er wird in der Teilungserklärung festgelegt und in Tausendstel ausgedrückt.

Der Miteigentumsanteil ist ein ideeller, aber nicht realer Anteil an einer Immobilie (Sache). Er kann übertragen (also z.B. verkauft) oder belastet werden.




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