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Begriffserklärung





Notaranderkonto


Das Notaranderkonto wird vom Notar eingerichtet, damit darauf der Kaufpreis eingezahlt wird.
So soll verhindert werden, dass es zu Vermengung mit anderen Beträgen kommen kann.

Häufig erhält der Notar von der finanzierenden Bank einen Treuhandauftrag. Erst nach Eintragung der Auflassungsvormerkung und der Bestellung der Grundschuld darf der Notar das Geld vom Notaranderkonto an die Verkäufer weiterleiten.




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