Immobilien
StartseiteÜbersichtImpressum / Kontakt



Bitte wählen Sie hier:
A B C D E F G H IJ K L M N O PQ R S T U V W XYZ

Begriffserklärung





Staffelmiete


Bei dieser Mietvereinbarung wird ein gestufter Mietzins vereinbart, der betragsmäßig genannt werden muß.
Prozentmäßige Erhöhungen sind also nicht gestattet.
Der Mietzins jeder Stufe muß für mindestens ein Jahr unverändert bleiben und die Vereinbarung darf nur immer für zehn Jahre getroffen werden.





SEITENANFANG | STARTSEITE | ÜBERSICHT | IMPRESSUM / KONTAKT
Seitenanfang