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Unbedenklichkeitsbescheinigung
Damit ein neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden kann, muß vom Finanzamt eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden. Mit dieser wird bestätigt, dass der neue Eigentümer die
Grunderwerbsteuer entweder bezahlt hat, von der Steuer befreit wurde, ihm die Steuer gestundet wurde, oder
sonstige Regelungen getroffen wurden. Gegen die Eintragung liegen somit keine steuerlichen Bedenken vor.
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