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Begriffserklärung





Wohngeld


Die Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft haben festgelegte Vorschüsse in regelmäßigen Zeitabständen (z.B. monatlich) zu entrichten.
In diesem Wohngeld sind alle Kosten entsprechend dem Wirtschaftsplan enthalten.
Der einzelne Eigentümer kann das Wohngeld im Falle der Vermietung an den Mieter in gewissem Umfang weiterverrechnen. Es sind dies dann die "umlagefähigen Mietnebenkosten".

Der Begriff "Wohngeld" wird aber noch in einem anderen Zusammenhang verwendet.
Das Wohngeld ist eine Unterstützung zur Miete bei Geringverdienern, berechnet, genehmigt und ausgezahlt durch die Wohnungsämter.
Berechtigte Personen müssen dort einen Antrag stellen.




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